Samstag, 10. Februar 2018

Entscheidung zur neuen Geschäftsführung in der FVG mbH hinterfragt - Antwort der Rechtsaufsicht liegt vor

Hat die Führungs- und Entscheidungsebene in der Stadt Riesa die Botschaft der Bundestagswahl 2017 nicht verstanden? 

Mit Schreiben vom 11.12.2017 wurde die Rechtsaufsicht um eine Stellungnahme gebeten. Am Montag den 4. Dezember 2017 erfuhr der Aufsichtsrat in der Sitzung von Kündigungen (?) seitens der Geschäftsführerin und dem Prokuristen.

Diese Entscheidung ist sicher nicht an diesem Tag gefallen. Gelten keine Kündigungsfristen? Und wenn doch, welche? Die Gründe der Scheidenden sind nicht neu. Beide Personen leisten seit Jahren eine umfassende Leistung in Mehrfach-Funktionen.
  1. Warum musste eine Entscheidung noch am selben Tag getroffen werden? 
  2. Warum sind die Auserwählten nicht per Ausschreibung gesucht worden? 
  3. Ist es ein Zufall, dass der neue Prokurist der stellvertretende Ortsvorsitzende der Ortsgruppe der CDU ist? 
  4. Ist er mit seiner Tätigkeit als Prokurist bei der Elblandphilharmonie nicht ausgelastet? Was sagt sein derzeitiger Chef zu der Doppelfunktion?
  5. Hat die Führungs- und Entscheidungsebene in der Stadt Riesa die Botschaft der Bundestagswahl 2017 nicht verstanden? 

Uns bleibt letztlich nur der Weg der Anzeige und in die Öffentlichkeit. 

Mit einem Stimmenanteil im Stadtrat von
1 Oberbürgermeister CDU
15 CDU-Fraktion
6 LINKE
3 Freie Wähler und Bürgerbewegung
3 SPD
2 NPD und
1 Sitz ohne Fraktionszugehörigkeit
war die Entscheidung vorhersehbar.

Die Übermacht der CDU/FDP/Matthias Kirsten- Fraktion stimmte der Bestellung zu.

Die Rechtsaufsicht teilte mit, dass aus formellen Gründen der Beschluss zur Berufung der Geschäftsführerin unwirksam ist.  Er muss also neu gefasst werden.
Besteht jetzt die Chance, eine Ausschreibung zu verlangen und den Stadtrat endlich umfassend und gründlich in diese Entscheidung einzubinden?

Die Frage des Prokuristen konnte der Aufsichtsrat allein treffen. Konnte dieser einen wirksamen Beschluss herbeiführen, wenn die Aufsichtsratsmitglieder erst an dem Abend über die Neuaufstellung informiert wurde und diese Bestellung nicht mal aus der Einladung hervorging?

Diese Frage muss der Aufsichtsrat klären.

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