Freitag, 20. Juni 2014

Landratsamt zurechtgestutzt

Wir freuen uns auch auf den Beitrag der Band
” Feine Sahne Fisch Filet” zur
Abschlusskundgebung.

Verwaltungsgericht hebt Auflagen des Landratsamts Meißen auf – Demonstration darf zur “Deutschen Stimme” ziehen (VVN/BdA)


Die Demonstration ” Deutsche Stimme verstummen lassen” darf in Hör-und Sichtweite des Sitzes “Der Deutschen Stimme” der NPD in der Geschwister-Scholl-Straße stattfinden. Damit gab das Verwaltungsgericht Dresden der Beschwerde des Anmelders der Demonstration recht. Das Landratsamt hatte zuvor die Auflage erlassen, dass die Abschlusskundgebung in etwa 1 Kilometer Entfernung stattfinden dürfe. Begründet hatte sie dies kurz und knapp mit “Brandschutz”.

Für die vollständige Meldung bitte Link anklicken!

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